Wie kündige ich den Bezug meiner Elsevier-Zeitschrift?

Zuletzt aktualisiert am 28. August 2024

Grundsätzlich müssen Sie seit Juli 2016 Ihren Bezug der Elsevier-Zeitschriften nicht mehr kündigen. Mit dem Kauf einer unserer Zeitschriften erwerben Sie das Recht, die entsprechende Zeitschrift für das jeweils aktuelle Kalenderjahr zu beziehen. Es handelt sich nicht um ein sich selbst erneuerndes Abo!

Zum Ende des Kalenderjahres hin versenden wir sog. „Renewal Reminder“. Diese Briefe oder E-Mails entsprechen einem Angebot zur Verlängerung Ihres Zeitschriftenbezugs um ein weiteres Jahr. Es handelt sich nicht um eine Rechnung. Sollten Sie auf das Angebot eingehen und den Angebotsbetrag auf einem der genannten Wege begleichen, erhalten Sie auch im Folgejahr wie gewohnt Ihre Zeitschrift von uns zugeschickt. Wenn Sie nicht auf das Angebot eingehen, läuft Ihr Zeitschriftenbezug automatisch zum Jahresende aus.

Da die Einkaufsprozesse in einigen Firmen etwas länger sind, senden wir trotz ausgelaufenen Zeitschriftenbezugs noch die erste Ausgabe des Folgejahres an unsere Kunden. Dies ist als Gratisexemplar zu verstehen, damit Sie, sollten Sie doch verlängern wollen, keine Lücke in Ihrem Bezug haben.

Generell hervorzuheben ist jedoch, dass es bei einer gewünschten Beendigung des Zeitschriftenbezugs Ihrerseits keiner Kündigung und unsererseits keiner Kündigungsbestätigung bedarf, um den Bezug zu beenden.

 

Elsevier Emergency

Bitte beachten Sie, dass die Elsevier Emergency als Bookazine und nicht als Zeitschrift geführt wird. Für Bookazines aus unserem Hause gilt o.g. Prozess nicht. Elsevier direkt bietet keine Abonnementmöglichkeit mehr für die Elsevier Emergency an.

Den Bezug der Elsevier Emergency können Sie entweder bei Ihrer Gesellschaft oder bei Ihrem Buchhändler kündigen.

Gesellschaften:
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (https://www.dbrd.de)
Bundesverband Rettungsdienst in Österreich (https://www.bvrd.at)

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